Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Sorgfaltspflicht

Der Mieter hat die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden sind von dem Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter anzuzeigen. Während der Mietzeit auftretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden.

 

§ 2 Rücktrittsregelung

Der Mieter kann vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, ohne einen Nachmieter zu benennen, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten:
Rücktritt

  • bis 90 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
  • bis 60 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
  • später als 60 Tage vor Mietbeginn 100 % des Mietpreises, wenn kein Ersatzmieter gefunden wird.

Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Diese ist schon ab 4,- z.B. bei der ERV oder ADAC zu buchen.

 

§ 3 Zusätzliche Vereinbarungen

Eine Kaution von 100,00 muss bei Anreise hinterlegt. Den als Kaution hinterlegten Betrag erhalten Sie automatisch nach Abschluss Ihres Aufenthalts zurück, vorausgesetzt, der Vermieter oder die Agentur haben keine Schäden am Mietobjekt gemeldet. Der Kamin muss bei Abreise gesäubert hinterlassen werden, andernfalls werden 50,00 der Kaution einbehalten.

 

§ 4 Rechtswahl

Es findet deutsches materielles Recht Anwendung, sofern nicht zwingende Vorschriften die Geltung eines anderen Rechts vorschreiben.

 

§ 5 Salvatorische Klausel

Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar oder werden diese nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar, so bleiben die übrigen Vertragsbestandsteile von der Unwirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag lückenhaft erweist.

 

§ 6 Kurtaxe ist vor Ort zu zahlen.